minimum energy ermittelt den Wert aus der BNetzA-Datengrundlage anhand des Inbetriebnahmedatums und der Anlagenleistung.
Voraussetzungen
Du hast eine PV-Anlage angelegt und kennst die installierte Leistung (kWp) sowie das Inbetriebnahmedatum.
In der PV-Monetarisierung ist als Vergütungsart entweder Marktprämie oder Einspeisevergütung ausgewählt.
Du weißt, ob es sich um eine Aufdach- oder Freiflächenanlage handelt und ob deine Anlage in Voll- oder Teileinspeisung betrieben wird.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Für die Marktprämie
Öffne die PV-Monetarisierung deiner Anlage und wähle Marktprämie als Vergütungsart (alternativ: Zeitreihen-Editor → Marktprämie).
Trage das Inbetriebnahmedatum ein. Bei verknüpften Bestandsanlagen ist es bereits vorausgefüllt.
Wähle unter Marktwert-Technologie die zur Anlage passende Technologie – für PV ist das Solar. Das Bezugsjahr (Marktwert aus Jahr) musst du nicht mehr selbst auswählen: minimum energy leitet es automatisch aus dem Wirtschaftsjahr deiner Optimierung ab und zeigt es nur noch zur Information an.
Klicke auf EEG-Vorschlag laden.
Prüfe im Dialog die installierte Leistung (kWp) und wähle Anlagenart (Aufdach / Freifläche) sowie Einspeisemodus (Voll- / Teileinspeisung).
Bestätige mit Vorschlag laden. minimum energy füllt automatisch anzulegender Wert, EEG-Regelung für negative Preise und Berechnungsmodus (monatlich / jährlich) aus.
Passe die vorgeschlagenen Werte bei Bedarf an und erstelle anschließend das Marktprämien-Profil.
Für die feste Einspeisevergütung
Öffne die PV-Monetarisierung und wähle Einspeisevergütung als Vergütungsart.
Klicke neben dem Feld Einspeisevergütung auf EEG-Vorschlag laden.
Prüfe im Dialog Leistung, Anlagenart und Einspeisemodus.
Bestätige mit Vorschlag laden. Der vorgeschlagene Satz in ct/kWh wird in das Feld übernommen.
Welche Felder werden automatisch gefüllt?
Vergütungsart | Befüllte Felder |
Marktprämie | Anzulegender Wert (ct/kWh), EEG-Regelung für negative Preise, Berechnungsmodus, Inbetriebnahmejahr |
Einspeisevergütung | Feste Vergütung (ct/kWh) |
Tipps & Best Practices
Bei mehreren PV-Teilanlagen am selben Standort gilt die Gesamtleistung als Bemessungsgrundlage – minimum energy summiert die verknüpften kWp automatisch.
Das Inbetriebnahmedatum entscheidet, welche EEG-Fassung angewendet wird (z. B. EEG 2017 / 2021 / 2023 oder Solarspitzengesetz). Achte deshalb auf das korrekte Datum – auch bei Bestandsanlagen.
Die geladenen Werte sind vorbefüllt, aber editierbar. Überschreibe sie, wenn du z. B. einen abweichenden Zuschlagswert aus einer Ausschreibung verwenden möchtest.
Das Bezugsjahr des Marktwerts (Marktwert aus Jahr) wird automatisch aus dem Wirtschaftsjahr deiner Optimierung abgeleitet – du musst es nicht mehr manuell passend wählen. Achte stattdessen darauf, dass die Marktwert-Technologie zu deiner Anlage passt: für PV ist das Solar; für Wind- oder Biogasanlagen stehen jetzt zusätzlich Wind an Land, Wind auf See und Allgemeiner Wert (Biogas etc.) zur Auswahl.
Häufige Probleme
Ich erhalte die Meldung „Keine EEG-Tarifdaten für dieses Datum und diese Leistung verfügbar".
Das Inbetriebnahmedatum liegt außerhalb der gepflegten BNetzA-Datengrundlage oder die Anlage überschreitet die Grenze, ab der eine Ausschreibung verpflichtend ist. Prüfe das Datum oder trage den anzulegenden Wert manuell ein.
Der Button „EEG-Vorschlag laden" ist nicht sichtbar.
Stelle sicher, dass in der PV-Monetarisierung als Vergütungsart Marktprämie oder Einspeisevergütung ausgewählt ist. Bei sonstiger Direktvermarktung entfällt der Vorschlag, weil keine EEG-Vergütung gezahlt wird.
Die Werte unterscheiden sich von meinem Direktvermarktervertrag.
Der Vorschlag basiert auf den gesetzlichen EEG-Sätzen. Hast du an einer Ausschreibung teilgenommen oder eine individuelle Vereinbarung, trage den abweichenden Wert direkt in das Feld Anzulegender Wert ein.
Die EEG-Regelung wurde automatisch verändert.
Bei jedem geladenen Vorschlag leitet minimum energy die Regelung für negative Strompreise (EEG 2017 / 2021 / 2023 / Solarspitzen) und den Berechnungsmodus aus dem Inbetriebnahmedatum ab. So bleibt die Konfiguration konsistent zum Förderregime der Anlage. Du kannst beide Felder anschließend manuell anpassen.
Voll- oder Teileinspeisung – was wähle ich?
Wähle Volleinspeisung, wenn die gesamte Erzeugung ins Netz eingespeist wird, und Teileinspeisung (Überschusseinspeisung), wenn ein Teil selbst verbraucht wird. Die Sätze nach § 48 EEG unterscheiden sich um mehrere ct/kWh.
