Damit in einem Unternehmen Maschinen, Beleuchtung oder Produktionsanlagen zuverlässig mit Strom versorgt werden, braucht man ein stabiles und gut ausgebautes Stromnetz. Dieses Netz wird u.a. von den Verteilnetzbetreibern (VNB) gebaut, betrieben und gewartet.
Um diese Aufgaben zu finanzieren, erheben die VNB Netzentgelte – Gebühren dafür, dass Strom durch ihre Leitungen fließen darf. Jeder Stromanbieter und jeder gewerbliche Kunde zahlt diese Entgelte. In den Netzentgelten enthalten sind zahlreiche Aufgaben: der Ausbau von Leitungen in Industriegebieten, die Reparatur beschädigter Kabel, der Betrieb von Umspannwerken sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzstabilität. Ohne diese Arbeiten wäre eine zuverlässige Versorgung von Produktionsstätten, Lagerhallen oder Gewerbebetrieben nicht möglich.
Die Netzentgelte bestehen aus zwei Bestandteilen:
Arbeitspreis: Kosten für jede Kilowattstunde, die durch das Netz fließt Leistungspreis: Kosten dafür, wie viel maximale Leistung ein Kunde gleichzeitig aus dem Netz abruft.
Ein wichtiger Punkt dabei ist, wie viele Stunden im Jahr diese Leistung tatsächlich genutzt wird. Das nennt man Vollbenutzungsstunden. Sie sind ein Indikator dafür, wie viele Stunden ein Unternehmen theoretisch mit voller Leistung beziehen müsste, um den jährlichen Stromverbrauch zu erreichen.
Formel: Vollbenutzungsstunden = Jahresverbrauch (kWh) ÷ maximale Leistung (kW)
Abstufungen bei den Vollbenutzungsstunden
Es gibt mehrere Kategorien bei den Netzentgelten, die sich nach der Höhe der Vollbenutzungsstunden richten:
1. Unter 2.500h/a: Niedriger Leistungspreis, höherer Arbeitspreis
2. Über 2.500h/a: Höherer Leistungspreis, niedrigerer Arbeitspreis
3. Intensive Netznutzung (Sonderfälle):
Zusätzlich gibt es spezielle Abstufungen für Unternehmen, die besonders gleichmäßig und nahezu durchgehend Strom beziehen.
Auch wenn diese Stufen nur von wenigen Industriekunden erreicht werden, gehören sie zu den gesetzlichen Regelungen:
> 7.000 h/a; > 7.500 h/a; > 8.000 h/a
Diese Werte gehören zu den sogenannten intensiven Netznutzungen nach §19 StromNEV. Kunden in diesen Kategorien erhalten stark reduzierte, individuell genehmigte Netzentgelte, weil ihre Netznutzung besonders konstant und planbar ist.
